Der Friedhof wird von der Kirchengemeinde Tettens geführt. Die Aufgabe dieser Form der Daseinsvorsorge wird für die Kommune Wangerland wahrgenommen.
Aus diesem Grund bestimmen die Kirchengesetze, dass die Kosten des Friedhofes über einen selbstdeckenden Gebührenhaushalt ausgeglichen werden müssen. Im Jahre 2013 gilt folgender Gebührensatz:
Gebührentarif
1. Gebühren für den Erwerb von Nutzungsrechten an Grabstellen
a) Wahlgrab - Nutzungsrechtsdauer 10 Jahre - (für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr 190,00
b) Wahlgrab - Nutzungsrechtsdauer 30 Jahre - Verlängerung der Nutzungszeit für ein Wahlgrab: 960,00
Für die Verlängerung des Nutzungsrechtes gem § 11 Abs. 2 der Friedhofssatzung ist für den notwendigen Zeitraum ein entsprechender Teilbetrag dieser Gebühr zu erheben.
c) Urnenreihengrab im Rasenfeld incl. Rasenpflege - Nutzungszeit (25 Jahre) 900,00
2. Bestattungsgebühren (auch Beerdigungsvorbereitung, Verwaltungsaufwand und alle Nebenarbeiten)
a) Herstellung eines Erdgrabes für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr 340,00
b) Herstellung eines Erdgrabes für Verstorbene vom sechsten Lebensjahr an 570,00
c) Herstellung eines Urnengrabes 145,00
3. Benutzung der Leichenhalle 70,00
§ 5 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 1.Juli 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung vom 01. April 2004 außer Kraft.
Zum Friedhof in Tettens oder Middoge oder Oldorf
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oder hinein in die St. Martinskirche, die Middoger Kirche oder St. Marien Oldorf