Beerdigungen dürfen nach Bundesdeutschem Recht nur auf Friedhöfen vorgenommen werden. Städtische, kirchliche oder Vereinsfriedhöfe bieten sich an, Waldfriedhöfe oder Friedwälder sind hinzu gekommen. Ihnen allen ist gemeinsam, dass bei einer Beerdigung zeitlich befristete Nutzungsrechte vergeben werden bzw. erworben werden müssen. Das bedeutet, die Möglichkeit die Grabstätte zu erhalten und zu besuchen wird für eine bestimmte Zahl von Jahren erworben.
Die Mindestzeit besträgt in der Regel 25 Jahre - damit ist das sogenannte Ruherecht abgegolten. Das meint die Zeitdauer, die der Leichnam oder die Urne zur Vererdung benötigt.
Kann eine Grabpflege nicht mehr gewährleistet werden, kann auf dem meisten Friedhöfen ein pflegefreies Grab gestaltet werden - das Ruherecht bleibt dabei bestehen.
Möchte man die Grabstelle für eine längere Zeitdauer erhalten und pflegen, kann für Wahlgrabstätten das Nutzngsrecht für weitere Zeiträume im Regelfall in zehn-Jahres-Schritten beim Friedhofsträger erworben werden.
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oder hinein in die St. Martinskirche, die Middoger Kirche oder St. Marien Oldorf